Leader

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist ein Methodischer Ansatz im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Förderung der ländlichen Räume.

Die Europäische Union unterstützt seit 1991 mit dem LEADER-Ansatz modellhafte Projekte im ländlichen Raum. In den sogenannten LEADER-Regionen können die Menschen Prozesse vor Ort mitgestalten. Lokale Aktionsgruppen (LAG) bestimmen den LEADER-Prozess und sind damit Motor der regionalen Entwicklung.

In der aktuellen Förderperiode gibt es bundesweit 372 Lokale Aktionsgruppen, davon 30 in Sachsen. In ganz Europa sind es rund 2700 Regionen. Die Vernetzung und Kooperation sind zentrale Ziele von LEADER. Sowohl die Vernetzung innerhalb der Region als auch der Blick über den Tellerrand, also in andere Regionen, soll gefördert werden.

Verfahrensweise

Einordnung von Vorhaben in den räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 – 2027

Der räumliche Geltungsbereich der LEADER-Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal erstreckt sich über 17 Städte und Gemeinden mit insgesamt 104 Orts- bzw. Stadtteilen. Laut RL LEADER/2023 sind investive (bauliche) Vorhaben in städtebaulich eigenständigen Orten bis 5.000 Einwohner als Teile einer Gemeinde in LEADER-Gebieten förderfähig. Demnach sind bauliche Maßnahmen in den Stadtgebieten von Flöha, Frankenberg, Marienberg, Olbernhau und Zschopau nicht förderfähig. Alle anderen Ortsteile und Ortslagen können vollumfänglich von einer Förderung profitieren (siehe Gebietskulisse).

Ihr Weg zum Förderantrag auf einen Blick erklärt: Die Verfahrensweise

Für die umfassende Beratung steht Ihnen das Regionalmanagement gern kostenfrei zur Verfügung.

Das Entscheidungsgremium

Das Entscheidungsgremium (EG) ist das zentrale Gremium zur Auswahl der LEADER-Vorhaben für die zielgerichtete Entwicklung der Region. Es berät zu den eingereichten Projekten. Das EG arbeitet in der Förderperiode 2023-2027 auf Grundlage der gültigen Geschäftsordnung, die in der konstituierenden Sitzung am 07.04.2022 einstimmig beschlossen wurde. In ihr ist das transparente Wahlverfahren für die 42 stimmberechtigten Mitglieder des EG festgeschrieben.

Aktuelles

Projekte aus der Förderperiode 2014-2022