Um- und Wiedernutzung von spätestens zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde leerstehenden, oder teilweise leerstehenden Gebäuden für wohn- und gewerbliche Zwecke sowie für Einrichtungen der Nah- und Grundversorgung
Unterstützung von Maßnahmen an kommunalen und privaten Gewässern, bei denen ein öffentliches Interesse besteht (z.B.: Hochwasserschutz, Brandschutz), Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung erosionsgefährdeter Flächen, (z.B. Errichtung baulicher Anlagen zum Schutz von Ortslagen vor wild abfließendem Wasser)