Wir möchten auf eine Fördermöglichkeit für Wander- und Pilgerwege aufmerksam machen.
Antragsberechtigte: Vereine, Initiativen und Kirchgemeinden in Sachsen, Kommunen sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn die Umsetzung in Zusammenarbeit mit Wegewarten, Vereinen etc. erfolgt.
Förderumfang: max. 2.000 EUR
Eigenanteil: mind. 10%; Doppelförderung ausgeschlossen
Förderinhalt (beispielhaft):
– Erstellung/Verbesserung analoges/digitales Kartenmarterial (Pilger-, Wanderwege)
– kartographische Vernetzung von Angeboten
– Einrichtung von Rastplätzen an Wander- oder Pilgerwegen
– Errichtung / Ausbesserung von Beschilderungen an Wander- oder Pilgerwegen
– Ersetzen von Infotafeln durch digitale Formate
uvm.
Alle wichtigen Informationen rund um die Förderung finden Sie auf der Website:
Mit Förderung zum Wander- und Pilgerland: Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen (eeb-sachsen.de)





